MOBILE PHYSIOTHERAPIE

Physiotherapie zu Hause: Was die Krankenkasse zahlt und was nicht

Was die Kasse zahlt, was die private Krankenversicherung erstattet und wie die Beihilfe rechnet. Dazu Rezept, Zuzahlung und die Frist, die viele übersehen.

Kurzfristige Termine meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Das Wichtigste in Kürze

Übernimmt die Krankenkasse Physiotherapie zu Hause?

Ja, die gesetzliche Kasse zahlt einen Hausbesuch, wenn der Arzt ihn auf dem Rezept ausdrücklich verordnet hat. Dafür braucht es einen medizinischen Grund, also zum Beispiel eine frische Operation oder starke Gehunsicherheit. Sie zahlen hier dann nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Die Behandlung selbst und die Anfahrt übernimmt dann die Kasse.

Die Kasse trennt dabei zwei Dinge, und das ist der Grund für die meisten Missverständnisse. Sie zahlt einerseits die Behandlung selbst, also zum Beispiel die Krankengymnastik. Und sie zahlt andererseits den Weg, also die Hausbesuchspauschale und das Wegegeld. Beides gibt es aber nur, wenn der Hausbesuch ausdrücklich vom Arzt verordnet wurde.

Fehlt das Kreuz auf dem Rezept, ist die Behandlung zwar weiterhin abgedeckt, die Anfahrt jedoch nicht. Der Therapeut müsste sie Ihnen dann privat in Rechnung stellen, und viele Praxen lehnen daher den Hausbesuch in diesem Fall von vornherein ab.

Wie hoch Ihre Zuzahlung ausfällt und wie lange Ihr Rezept gültig bleibt, lesen Sie weiter unten.

Wann bezahlt die Kasse einen Hausbesuch?

Die Kasse zahlt den Hausbesuch, wenn Sie den Therapeuten aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können. Das gilt zum Beispiel nach einer frischen Operation, bei starker Gangunsicherheit, nach einem Schlaganfall oder bei Bettlägerigkeit. Der Arzt muss dann das Feld Hausbesuch auf dem Rezept unbedingt mitankreuzen. Dass jemand in einer Einrichtung lebt, reicht hier als Begründung nicht aus.

So steht es in § 11 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Diese Gründe werden in der Praxis meistens anerkannt:

  • Bettlägerigkeit oder nur sehr kurze, anstrengende Wege außerhalb des Bettes
  • frische Operation, wie etwa nach einem künstlichen Hüft- oder Kniegelenk
  • ausgeprägte Gangunsicherheit und eine hohe Sturzgefahr
  • schwere neurologische Einschränkungen, zum Beispiel wie nach einem Schlaganfall
  • fortgeschrittene Pflegebedürftigkeit, bei der der Weg in die Praxis unzumutbar ist

Unser Tipp

Prüfen Sie das Kreuz bei Ja, im Feld Hausbesuch noch in der Arztpraxis. Fehlt es, braucht eine nachträgliche Änderung eine neue Unterschrift und einen neuen Stempel. Das ersparen Sie sich mit einem Blick.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?

Bei gesetzlich Versicherten beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Bei einem Rezept über sechs Behandlungen mit Hausbesuch zahlen Sie damit meistens so um die 40 bis 45 Euro für die gesamte Serie. Die Behandlung selbst und die Anfahrt übernimmt dann die Kasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts.

Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und ist für alle Kassen gleich. In § 61 Satz 3 des Sozialgesetzbuchs V steht, dass sie bei Heilmitteln 10 von Hundert der Kosten, sowie 10 Euro je Verordnung beträgt.

WasWie viel
Verordnungsgebühr10 € je Rezept
Anteil an den Behandlungskosten10 %
Anfahrt und Hausbesuchspauschalezahlt die Kasse
Kinder und Jugendliche unter 18keine Zuzahlung

Was Physiotherapie für Senioren zu Hause als Hausbesuch ohne Kassenrezept kostet, sehen Sie bei Kosten und Zahlung. Bei uns gilt ein Preis für alle Behandlungen und die Anfahrt ist bereits eingerechnet.

Ein Rechenbeispiel. Sie haben ein Rezept über sechs Behandlungen Krankengymnastik mit Hausbesuch. Die Behandlungskosten liegen bei rund 30 Euro je Termin, dazu kommt die Hausbesuchspauschale, die je nach Kasse und Region etwa 23 bis 30 Euro beträgt.

Ihre Zuzahlung: 10 Euro für das Rezept, dazu 10 Prozent von rund 320 Euro, also etwa 32 Euro. Zusammen ergibt das etwa 42 Euro für die gesamte Serie.

Das ist wirklich wenig, und deshalb ist der Weg über die Kasse immer der erste, den man versuchen sollte. Wir sagen das offen, obwohl wir selbst privat abrechnen.

Wenn Sie im Jahr viele Zuzahlungen leisten, greift außerdem eine Belastungsgrenze. Bei zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen sind Sie für das restliche Jahr dann befreit, bei chronisch Kranken gilt schon ein Prozent. Ihre Kasse stellt darüber eine Bescheinigung aus. Gerechnet wird dabei mit den Einnahmen aller Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben. Und die Absenkung auf ein Prozent bekommen Sie nicht automatisch, die müssen Sie bei Ihrer Kasse beantragen. Ihr Arzt bescheinigt die chronische Erkrankung dafür auf einem Formular. Nachzulesen ist das in § 62 des Sozialgesetzbuchs V.

Was übernehmen private Krankenversicherung und Beihilfe?

Privatversicherte reichen unsere Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Wie viel zurückkommt, richtet sich jeweils nach dem Tarif, manche erstatten alles, andere nur einen Teil. Beihilfeberechtigte bekommen ihren Bemessungssatz von meist 50 bis 70 Prozent, allerdings berechnet auf einen bereits gesetzlich festgelegten Höchstbetrag und nicht auf die Rechnung. Eine ärztliche Verordnung brauchen beide.

KassenrezeptPrivatversicherteBeihilfeSelbstzahler
Verordnung nötigjajajaja
Kostenträgergesetzliche KasseSie, mit Erstattung durch die PKVSie, mit Beihilfe und meist einer RestkostenversicherungSie selbst
Ihr Eigenanteil10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten (gilt in der Praxis oder beim Hausbesuch aus einer Praxis)richtet sich nach Ihrem Tarif100 % minus Ihr Bemessungssatz, dazu alles über dem Höchstbetrag.100 %
Hausbesuch inklusiveja, wenn auf dem Rezept verordnet und der Therapeut aus einer zugelassenen Praxis kommtjajaja
Bei einem mobilen Physiotherapieanbieternur als Selbstzahler, 100 %jajaja

Bei der privaten Krankenversicherung hängt alles am Vertrag. Es gibt Tarife, die die volle Rechnung übernehmen, und andere mit Jahreshöchstsummen oder festen Sätzen. Eine allgemeingültige Zahl gibt es hier deshalb nicht. Fragen Sie am besten vor dem ersten Termin kurz bei Ihrer Versicherung nach, dann sind Sie sicher und wissen, woran Sie sind.

Bei der Beihilfe ist es anders geregelt, und das überrascht meist viele. Nach § 23 der Bundesbeihilfeverordnung sind Heilmittel nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig, und die stehen in Anlage 9. Erst wird auf diesen Betrag gedeckelt, dann kommt Ihr Bemessungssatz zum Zuge.

Das Bundesverwaltungsamt schreibt dazu, dass die Höchstbeträge für die Beihilfestelle bindend seien, aber eben nicht für den Behandler, und empfiehlt, vor der Behandlung nach den Preisen zu fragen. Das Bundesinnenministerium hat dazu bereits 2004 klargestellt, dass die Höchstbeträge bewusst keine vollständige Kostendeckung enthalten.

Was für uns wichtig ist: Anlage 10 der Bundesbeihilfeverordnung fragt nach dem Beruf, nicht nach einer Kassenzulassung. Dort ist der Physiotherapeut ausdrücklich aufgeführt. Unsere Rechnungen sind damit grundsätzlich beihilfefähig, auch ohne Praxisräume.

Unser Tipp

Fragen Sie vor dem ersten Termin bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle nach dem erstattungsfähigen Betrag. Dann wissen Sie vorher, was bei Ihnen bleibt, und müssen sich hinterher nicht ärgern.

Wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig?

Ein Kassenrezept für Physiotherapie ist genau 28 Kalendertage gültig. In dieser Zeit muss die erste Behandlung stattgefunden haben, sonst verfällt es und Ihr Arzt muss es dann wieder neu verordnen. Hat der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es sogar nur 14 Tage. Und während der Therapie darf auch keine Pause länger als 14 Tage andauern.

Hier liegt der Punkt, der die meisten überrascht. Ein Rezept verfällt, und es verfällt schneller, als man manchmal denkt. Die Frist steht in § 15 der Heilmittel-Richtlinie, und wird sie überschritten, muss Ihr Arzt eine neue Verordnung ausstellen.

Noch weniger bekannt ist die zweite Frist. Nach § 16 Absatz 4 darf die laufende Behandlung nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden, sonst verfällt das Rezept ebenfalls. Begründete Unterbrechungen wie Krankheit oder Praxisurlaub sind möglich, müssen aber auf jeden Fall dokumentiert und kommuniziert werden.

Alle Fristen im Überblick:

SituationFristGrundlage
Behandlungsbeginn, Regelfall28 Kalendertage§ 15 Abs. 1 HeilM-RL
Behandlungsbeginn bei dringlichem Bedarf14 Kalendertage§ 15 Abs. 1 HeilM-RL
Unterbrechung während der Behandlunghöchstens 14 Kalendertage§ 16 Abs. 4 HeilM-RL
Blankoverordnung Physiotherapie16 Wochen§ 13a Abs. 2 HeilM-RL
Nach Krankenhausentlassung, Beginn7 Kalendertage§ 16a Abs. 3 HeilM-RL
Verordnungsfall endet 6 Monate ohne neue Verordnung§ 7 Abs. 1 HeilM-RL

Den vollständigen Text finden Sie in der Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025.

Unser Tipp

Notieren Sie sich das Ausstellungsdatum auf dem Rezept, in Ihrem Kalender und rechnen Sie 28 Tage dazu. So wissen Sie, wie viel Zeit Ihnen für die Terminsuche bleibt.

Gibt es für Physiotherapie schon ein E-Rezept?

Für Physiotherapie gibt es bislang kein E-Rezept. Ihre Verordnung bekommen Sie weiterhin als Papierformular, dem Muster 13, von Ihrem Arzt, und genau so reichen Sie es in der Praxis ein. Das E-Rezept, das Sie vielleicht aus der Apotheke kennen, gilt nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Geplant ist die Umstellung aber längst, und sie heißt elektronische Heilmittelverordnung, kurz eVO. 

In § 360 Absatz 7 des Sozialgesetzbuchs V steht dafür der 1. Januar 2027, die technische Umsetzung durch die gematik ist nach aktuellem Stand jedoch erst für 2028 vorgesehen. Für Sie als Patient ändert sich bis dahin nichts. Wichtig ist das vor allem für die Fristen, denn die 28 Tage laufen auch beim Papierrezept ab dem Ausstellungsdatum. Bewahren Sie Ihre Verordnung deshalb gut auf und reichen Sie sie zügig ein. Eine Kopie ersetzt das Original übrigens nicht, die Praxis braucht das unterschriebene Formular.

Was tun, wenn keine Praxis einen Hausbesuch übernimmt?

Dann können Sie auch direkt einen mobilen Physiotherapieanbieter beauftragen, auch als gesetzlich Versicherter. Sie zahlen die Rechnung als Selbstzahler und bekommen dafür meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Termin. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr Rezept sonst verfällt, denn die Frist von 28 Tagen läuft weiter, oder wenn Sie Schmerzen haben, die dringend Hilfe brauchen.

Genau hier wird es für viele Menschen bitter. Der Befund liegt vor, das Rezept ist ausgestellt, das Kreuz sitzt an der richtigen Stelle. Und dann findet sich niemand, der kommt.

Viele Praxen bieten Hausbesuche überhaupt nicht an. Wer sie anbietet, ist oft über Wochen ausgebucht, denn ein Hausbesuch kostet den Therapeuten Fahrzeit, die ihm in der Praxis verloren geht. Die Rechnung ist daher einfach, aber für Sie oft sehr ungünstig.

Und dann läuft die Uhr. Nach 28 Tagen ist Ihr Rezept ungültig, und Sie fangen beim Arzt wieder von vorn an. In der Zeit wird aus einem steifen Knie ein unsicherer Gang, und aus dem unsicheren Gang irgendwann vielleicht ein Sturz.

In dieser Lage können Sie sich direkt an einen mobilen Physiotherapieanbieter wenden, auch als gesetzlich Versicherter. Ihr Kassenrezept brauchen Sie dafür trotzdem, denn ohne ärztliche Verordnung darf niemand behandeln. Abgerechnet wird die Behandlung dann aber nicht über die Kasse, sondern privat über Sie. Sie tragen die Kosten also selbst, dafür bekommen Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen Termin.

Warum sollte ich das tun?

Weil vier Wochen Warten selten folgenlos bleiben. Nach einer Operation zum Beispiel baut sich Muskulatur schnell ab, und wer unsicher geht, traut sich mit jeder Woche weniger zu. Oder die Schmerzen, die Sie jetzt haben, woher sie auch kommen, die gehen nicht einfach weg, sondern werden durch Fehlhaltung meistens noch schlimmer. Und daher ist es so wichtig, früh zu beginnen, denn was in dieser Zeit verloren geht, holt man später nur mühsam wieder auf. Dazu kommt die Frist: Nach 28 Tagen ist Ihr Rezept ungültig, und Sie stehen wieder beim Arzt.

Viele nutzen diese Möglichkeit, daher als Überbrückung, bis in einer Praxis wieder Hausbesuchstermine frei sind. Andere bleiben, weil ihnen die 60 Minuten, der feste Behandler und die persönliche Betreuung wichtiger sind als der Preis. Beides ist in Ordnung, und Sie entscheiden nach jedem Termin neu.

Welche Behandlungen zur Physiotherapie für Senioren zu Hause gehören, von der Sturzprophylaxe bis zur Atemtherapie, sehen Sie bei unseren Leistungen.

Sohn und Mutter nach einem Physiotherapie-Hausbesuch zu Hause

Warum können wir nicht über die gesetzliche Kasse abrechnen?

Weil wir keine Praxisräume unterhalten. Für eine Kassenzulassung verlangt der Rahmenvertrag eine feste Praxis mit Behandlungsräumen und mindestens 25 Stunden Öffnungszeit pro Woche. Wer die hat, muss sie aber auch füllen und hat dadurch kaum Spielraum für Hausbesuche. Daran scheitert es: Die Praxen dürfen kommen, haben aber keine Zeit. Wir hätten die Zeit, dürfen aber nicht mit der Kasse abrechnen.

Nach § 124 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs V wird nur zugelassen, wer über eine Praxisausstattung verfügt. Was das konkret bedeutet, steht in der Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbandes unter Ziffer 8.1: „Eine Zulassung ohne Praxisräume bzw. Praxisausstattung entspricht nicht den Anforderungen.“ Das hat allerdings mit der Ausbildung und der Qualität eben nichts zu tun. Unsere Therapeuten sind staatlich geprüft, genau wie in jeder zugelassenen Praxis, und daher erfahren Sie bei uns die gleiche Sorgfalt und Fachkompetenz.

Damit hören die Vorschriften aber noch nicht auf, denn dazu kommen weitere konkrete Vorgaben. Nach Anlage 5 des Rahmenvertrags braucht eine Physiotherapiepraxis mindestens 23 Quadratmeter Therapiefläche, davon ein Behandlungsbereich mit mindestens 15 und einer mit mindestens 8 Quadratmetern. Und sie muss laut Vertrag an mindestens drei Tagen und 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten geöffnet sein. Hausbesuche zählen dabei nur als zeitweise Abwesenheit.

Ein rein mobiler Physiotherapieanbieter kann diese Bedingungen nicht erfüllen, weil er keine Praxis unterhält. Das hat nichts mit der Qualität zu tun, sondern mit der Organisation: Wer eine Kassenpraxis betreibt, ist an feste Öffnungszeiten gebunden, und das passt nicht zu einem Dienst, der unterwegs bei den Patienten ist.

Für Sie heißt das:

Für die Behandlung brauchen wir eine ärztliche Verordnung, und dafür genügt schon ein Kassenrezept. Über die gesetzliche Kasse rechnen wir zwar nicht ab, behandeln dürfen wir Sie damit aber jederzeit. Sie zahlen die Rechnung dann selbst, als Selbstzahler.

Was Physiotherapie für Senioren zu Hause kostet, sehen Sie auf unserer Seite Kosten und Zahlung.

Bekommt man mit Pflegegrad Physiotherapie zu Hause?

Nein, nicht automatisch. Pflegegrad und Physiotherapie kommen aus zwei verschiedenen Systemen. Der Pflegegrad wird von der Pflegeversicherung vergeben, Physiotherapie ist eine Leistung der Krankenversicherung. Auch mit Pflegegrad 4 oder 5 muss ein Arzt die Behandlung und den Hausbesuch jeweils getrennt verordnen. Der Pflegegrad hilft aber als Begründung in vielen Fällen.

Der Grund ist eine Trennung im Gesetz. Der Pflegegrad kommt von der Pflegeversicherung, und die zahlt Pflegegeld, Pflegedienste und die Pflegehilfsmittel. Physiotherapie ist dagegen ein Heilmittel und gehört zur Krankenversicherung. Zwei verschiedene Töpfe, zwei verschiedene Anträge.

Und trotzdem hilft ein Pflegegrad erheblich weiter. Er ist die beste Begründung dafür, dass der Weg in die Praxis unzumutbar ist, und macht dem Arzt die Entscheidung oft leichter. Und bei bestimmten Diagnosen kann ein langfristiger Heilmittelbedarf anerkannt werden, dann ist die Verordnung nicht mehr auf einzelne Behandlungsserien beschränkt.

Wie ein Pflegegrad beantragt wird und welche Leistungen damit verbunden sind, ist ein Thema für sich. Der ambulante Pflegedienst simCura hat dazu eine verständliche Übersicht:Pflegegrad und Kosten. (Der Link sollte mit rel=“noopener“ in einem neuen Fenster öffnen )

Unser Tipp

Nehmen Sie den Pflegegrad-Bescheid zum Arzttermin mit. Er ist die beste Begründung dafür, dass der Weg in die Praxis unzumutbar ist und gibt ihnen meist mehr Möglichkeiten.

Häufige Fragen zu Rezept, Kasse und Hausbesuch

Bei einem Kassenrezept zahlen Sie 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Behandlungskosten. Bei sechs Behandlungen sind das meist zwischen 40 bis 45 Euro für die gesamte Serie. Behandlung und Anfahrt übernimmt die Kasse, wenn der Hausbesuch von einer zugelassenen Praxis erbracht wird. Was ein Hausbesuch ohne Kassenrezept kostet, sehen Sie bei den Kosten für Physiotherapie für Senioren zu Hause.

Das richtet sich nach Ihrem Tarif. Manche Verträge übernehmen die vollen Kosten, andere einen festen Anteil oder haben auch eine Jahreshöchstsumme. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie in jedem Fall, meist eine Privatverordnung. Fragen Sie vor dem ersten Termin kurz bei Ihrer Versicherung nach, dann wissen Sie vorher, was bei Ihnen bleibt.

Ja. Anlage 10 der Bundesbeihilfeverordnung führt Physiotherapeuten ausdrücklich als anerkannte Leistungserbringer, eine Kassenzulassung wird dafür nicht verlangt. Die Beihilfe erstattet aber nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen, und darauf wird dann Ihr Bemessungssatz angewendet.

28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum. Bis dahin muss die erste Behandlung stattgefunden haben. Hat der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es nur 14 Tage.

Dann brauchen Sie ein neues. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich, und verlängern lässt sich die Verordnung auch nicht. Der Arzt muss sie neu ausstellen.

Ja. Ohne das Kreuz im Feld Hausbesuch kann die Anfahrt nicht mit der Kasse abgerechnet werden. Der Therapeut darf dann nur in der Praxis behandeln. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Rezept passt, rufen Sie uns an, wir schauen kurz gemeinsam drauf.

Nein, denn für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung nötig, das schreibt das Berufsrecht vor. Ein Kassenrezept reicht dafür aus, auch bei einem privaten Anbieter. Eine Privatverordnung brauchen Sie nur, wenn eine private Versicherung erstatten soll.

Ja, als Selbstzahler. Wir rechnen privat ab, weil wir als rein mobiler Anbieter keine Kassenzulassung erhalten können. Welche Behandlungen zur Physiotherapie für Senioren zu Hause gehören, sehen Sie in der Übersicht.

Bei uns meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Auf Ihre Anfrage melden wir uns spätestens am nächsten Werktag. Am schnellsten geht es, wenn Sie uns direkt einen Termin anfragen.

Fazit

Am Ende geht es um zwei Fragen: Wer zahlt, und wie schnell bekommen Sie einen Termin. Beides hängt zusammen, und beides lässt sich klären.

Versuchen Sie zuerst den Weg über die Kasse. Er ist mit rund 40 Euro für eine ganze Behandlungsserie der günstigste, und daran ändert sich auch nichts dadurch, dass wir selbst privat abrechnen.

Entscheidend sind dabei zwei Dinge: das Kreuz im Feld Hausbesuch und die Frist von 28 Tagen. Wer beides im Blick behält, bekommt seine Behandlung ohne Umwege bezahlt.

Und wenn sich trotzdem keine Praxis findet, die zu Ihnen nach Hause kommt, sind Sie nicht machtlos. Dann ist ein mobiler Physiotherapieanbieter als Selbstzahler der Weg, der Ihnen Wochen erspart. Was in dieser Zeit mit einem steifen Knie oder einer unsicheren Hüfte passiert, holt man später nur sehr schwer wieder auf.

Wissenswertes rund um Physiotherapie zu Hause

Rund um Kosten und Verordnung

Beschwerden und Behandlung

In Vorbereitung

  • Schwellung nach Knie-OP, was hilft

Quellen und Rechtsgrundlagen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt den Stand vom 9. September 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Auskunft Ihrer Krankenkasse. Ob in Ihrem Fall ein Hausbesuch verordnet werden kann, entscheidet ausschließlich Ihr Arzt. Über die Kostenübernahme entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse oder Ihr Versicherer. Vergütungen und Pauschalen unterscheiden sich je nach Kassenverband und Region.

Lassen Sie uns gemeinsam für mehr Lebensqualität sorgen

Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können. Das erste Gespräch ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Und wenn der Weg über die Kasse für Sie der bessere ist, sagen wir Ihnen das auch. Uns geht es nicht darum, jeden Termin zu bekommen. Uns geht es darum, dass Ihre Schmerzen nachlassen, dass Beweglichkeit zurückkommt und dass Sie wieder das tun können, was Ihnen wichtig ist und ein Stück Lebensqualität zurückkommt. Und zwar möglichst bald.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Anna Weber, Physiotherapeutin mit Schwerpunkt geriatrische Physiotherapie

Unsere Behandlungskonzepte verantwortet Anna Weber, staatlich geprüfte Physiotherapeutin mit 22 Jahren Erfahrung und fachlicher Leitung in unserem Team. Wer wir sind, lesen Sie bei unserem Team.

Zuletzt aktualisiert am 9. September 2026

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